Hintergrund: Flüchtlingskinder in der Schule
Das Berliner Schulgesetz schreibt die Schulpflicht für Kinder vor, die einen ungeklärten Aufenthaltsstatus haben. Sie müssen und dürfen in die Schule gehen, und zwar – wie alle Berliner Grundschulkinder – in die Schule, in deren Einzugsgebiet ihre Meldeadresse liegt. Das Übergangswohnheim Marienfelde ist im Einzugsgebiet der Kiepert-Grundschule. Diese Schule hat durch ihre Nähe zum Heim schon immer einen hohen Anteil an Kinder, die gerade erst angekommen sind und doch schon bald wieder wegziehen werden. Das bringt Unruhe und Unsicherheit in den Schulbetrieb. Von der Eröffnung des Übergangwohnheimes im Dezember 2010 bis zum Sommer 2013 gingen fast alle Flüchtlingskinder unter 12 Jahren auf die nahegelegene Kiepert-Grundschule, bzw. wurden anfangs im Heim von Lehrern der Kiepert-Schule unterrichtet. Für diese unbürokratische Beschulung erhielt die Schule 2011 den Integrationspreis des Bezirks. Zwei Jahre später wurden die Klassen im Heim, in denen v.a. Deutsch gelernt wurde, geschlossen. Alle Kinder sollten sofort in reguläre Schulen. Seit Beginn des Schuljahrs 2013/2014 werden die Heimkinder auf verschiedene Schulen verteilt. Nur noch die jüngeren Kinder, die gerade eingeschult werden, kommen zur Kiepert-Grundschule, die Älteren besuchen weiter weg liegende Schulen. Es gibt seitdem in der Kiepert-Grundschule nur noch eine „Willkommensklasse“, die Klasse M 4-6 , in der Flüchtlingskinder zwischen 10 und 12 Jahren in Deutsch unterrichtet werden und eine weitere für die Schulanfänger, die M 1. |